immer wieder mal das Thema:
weiß jemand ob man diese Cup-Felgen ohne etwas an der Karosserie zu ändern und ohne (!) die Verbreiterungen zu montieren benutzen und eintragen lassen kann?
http://cgi.ebay.de/Top-ATS-CUP-Aluraeder-VW-13_W0QQitemZ110245200320QQcmdZViewItem
Vielen Dank für Eure Tips....
Gruß
Heiko
Ich habe 6x14Zoll MSW mit ET34 und 185/60R14 auf meinem TD, die Räder sind voll abgedeckt.
Ich habe noch einen Satz Centra Käselochfelgen(6x13 ET33) hier liegen in den Papieren steht drin das 185/60R13 nur mit Tachoangleichung möglich sind, ich hatte auch über Reifenrechner mal nachgeschaut und die Tollerans würde überschitten, bei den Centra sind bsw 175/70, 185/65, 185/70 und 205/60 möglich.
Hallo,
ich weiß ja nicht wer bei Rudi entscheidet das die Reifen voll abgedeckt sind. Aber selbst die 5,5x13 ET 38 Werksfelgen erfordern die Verbreiterungen. Also wird das bei 6x14 ET 34 und 6x13 ebenso sein. Genaueres kann dir der Tüv-Prüfer sagen der die einträgt, bei 185/60-13 auf jeden Fall nötig. In der ABE stehts auch drin. Wenn man die wirklich bei ATS runterladen kann kann man das ja vorher klären.
Jörn
Auf dem Formel E sind 5,5x13er GTI Alus drauf mit 175/70R13 da würden auch breitere Reifen draufpassen, die ATS mit 175/70R13 dürften passen, beim eintragen spielt natürlich der faktor TÜV-Prüfer noch eine Rolle, am kompetentesten sind die Prüfer bei der GTÜ, bei anderen habe ich die Erfahrung gemacht das nur die Papiere Zählen, ohne zuprüfen ob es auch so geht wird man bei einigen gleich abgewiesn weil die Verbreiterungen nicht drauf sind, beim Eintragen der Federn hatte der Prüfer auch nach den Räder geschaut und es ging ohne Probleme.
Vielen Dank für die Infos.
Die 5,5 x 13 ET38 Stahl habe ich bereits drauf mit 175/70 OHNE Verbreiterungen. Das war sogar beim oftmals pingeligen TÜV kein Thema.
Ich versuche nur den Golf etwas stabiler und breiter aussehen zu lassen und das ausschließlich original (bzw "zeitgenössisch"). An die Karosse (und alles andere) geht mir keine Veränderung, aber die Räder wären schon okay. Zumal die Cups ja wohl extra für den Scirocco (späteren Golf)-Cup entwickelt wurden, oder? Also für meinen 76er genau richtig.....
Vielen Dank nochmal und Gruß
Heiko
Heiko schrieb:
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> Die 5,5 x 13 ET38 Stahl habe ich bereits drauf mit
> 175/70 OHNE Verbreiterungen. Das war sogar beim
> oftmals pingeligen TÜV kein Thema.
Hallo Heiko,
dann hatte dein TÜV-Mensch entweder keine Ahnung oder er war sehr großzügig. 😉
Die GTI-Felgen (5,5 x 13) dürfen grundsätzlich nur mit den Verbreiterungen gefahren werden, steht in Brief und Schein. Aber offenbar nimmt das heute kaum noch einer ernst...
Gruß Sebastian
Hallo,
das die Felgen speziell für den Scirocco/Golf-Cup entwickelt wurden heißt ja noch lange nicht das die Fahrzeuge damals auch eine Straßenzulassung hatten.
Ob du die Felgen ohne Verbreiterung fahren darfst ist genau von einem Kriterium abhängig: was in der ABE steht. Selbst wenn der Tüv Prüfer da drüber hinwegsieht und die Verbreiterungen nicht fordert: wenn es in der Felgen ABE gefordert wird hätte weglassen das Erlöschen der Fahrzeug ABE zur Folge.
Grüße, Jörn
hmmmm.... stimmt schon, dass die Felgen natürlich nicht zwangsweise eine Straßenzulassung haben müssen. Aber sie gehören doch mehr zum Golf als so manche andere Felge.
Zur ABE: Ich dachte, wenn die Räder ganz regulär eingetragen sind, ist alles okay? Heißt das jetzt, dass ich den Wagen so gar nicht mehr fahren darf? Was ist mit anderen Felgen gleicher Größe und Bereifung? Die werden doch auch viel ohne die Verbreiterungen (die ich ja nicht weg lasse, sondern nicht anbauen will) gefahren, oder?
Ist wohl doch alles schwieriger als man so denkt, danke für die Hinweise jedenfalls.
Gruß
Heiko
>>hmmmm.... stimmt schon, dass die Felgen natürlich nicht zwangsweise eine Straßenzulassung haben mü<a href=" http://ssen.<ssen.<<
Ich meinte die Autos. Und da war es halt egal ob die Felgen dann halt abgedeckt sind oder nicht.
Die Felgen haben ja eine ABE, und da steht halt drin was bei welchem Wagen getan werden muß um sie regulär auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Und das ist eigentlich die Arbeitsgrundlage des Tüv-Prüfers, der begutachtet nur ob der Anbau den gültigen Gesetzen entspricht. Und wenn er sie dann eingetragen hat ist immer noch maßgebend welche Auflagen in der ABE stehen. Bei einer Polizeikontrolle können die fehlenden Verbreiterungen mal schnell 3 Punkte kosten, bei einem Unfall kann die Versicherung streng genommen die Zahlung verweigern da die Komplett ABE des Fahrzeuges erloschen ist.
Die andere Variante ist halt das du einen Gutachter findest der auf sein eigenes Risiko die Dinger einträgt, nur solltest du dann darauf drängen das das Nichtnötigsein der Verbreiterungen in deinen Papieren steht weil die ABE garantiert was anderes sagt.
Das ist meines Wissens die immer noch gültige rechtliche Auslegung, das das heute im Zeitalter von 19Zoll Felgen aufm Polo alles anders gesehen wird ist was anderes.
Aber noch mal ganz klar zu deiner Ursprungsfrage: die kann nur dein Gutachter beantworten, alles andere sind nur Meinungen die im Moment der Eintragung nichts nützen.
Grüße, Jörn
ABE Centra
Auflagen und Hinweise
Punkt 5
Um eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen sicherzustellen, müssen, sofern nicht bereits serienmäßis vorhanden, geeignete Verbeiterungen an den Radhäusern angebracht werden.
Letzendlich müsste man in die aktuelle Fassung der STVO reinschauen was die sagt, ob eine ausreichende abdeckung der Reifen durch die Radläufe reicht.
Das Problem ist das die Fassungen der ABE´s der Felgen über 20Jahre alt sind und die Fassungen der Damaligen StVO veraltet ist.
Es müsste ein Verkehrsrechtsspeziallist gefragt werden und kein Gutachter.
Tach.
Ich habe auf dem weißen LX 6x13 Sportstahl von Mattig mit 185/60 13 Bereifung in Verbindung mit Gewindefahrwerk um ca. 4 cm tiefer gedreht.
Incl. schwarzer Rückleuchten alles zusammen für eine Eintragungsgebühr ohne Verbreiterungen eingetragen bekommen.
Beim TÜV, ganz legal, ohne Dollarschein im Brief.
Ich habe extra darauf hingewiesen, daß ich erwarte, daß in dem Fall, daß eingetragen wird, auch alles legal sein muß, weil meine damalige Freundin Beamtin zur Anstellung war, und sie oft mit dem Auto gefahren ist. Da wollten wir nix riskieren.
Der TÜV-Mann war sehr nett und hilfsbereit, hat auch in seinen Unterlagen nachgesehen und ich habe mich gut mit ihm unterhalten.
Es gibt auch also auch Beispiele dafür, daß die Konkurrenz z.B. durch GTÜ zum Umdenken beim TÜV geführt hat.
Das nur am Rande bemerkt, aber der Tenor der obigen Beiträge, daß immer noch vieles im Ermessensspielraum des Prüfers liegt, stimmt leider oder zum Glück. Wíe´s einen grade erwischt.
Was mich stutzig macht: bei 175/70, 175 ohne / und175/80 soll es sich doch immer um die gleiche Reifengröße handeln. War das nicht so, daß 175 automatisch 175/80 ist, weil der Serienqueschnitt eben /80 ist? Oder werfe ich da wieder was durcheinander? Dann wäre doch 155/80 oder 155/70 egal.
Kann mich jemand aufklären?
Danke, Grüße,
Mario
Hallo,
Reifen: normal ohne Zahl ist das Verhältnis 82%. Die 80er Serie wird da als Ersatz toleriert, bei meinem PKW Anhänger mit 175-14 müßte der jetzt montierte 175/80-14 laut Tüv strenggenommen eingetragen werden. 70er Serie war schon immer kleiner, die war nie gleich. Aber kann es sein das das jetzt eher zu Classic seinem Derby-Beitrag gehört?
Grüße, Jörn