07er Zulassung für ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

07er Zulassung für Golf Cabrio

(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo zusammen,

ich habe mir vor 2 Wochen ein Golf 1 Cabrio, EZ 12.10.1981 gekauft. Ich hatte eigentlich vor, das Fahrzeug mit einer roten 07-Wechselnummer anzumelden, da ich noch einen alten Ford 12 m P4 habe, den ich derzeit mit H-Nummer zugelassen habe.
Bei der Nachfrage beim örtlichen Straßenverkehrsamt sagte man mir, daß ich außer einem polizeilichen Führungszeugnis vor allem eine Anfrage beim KBA machen muß, woraus hervorgeht, wieviele dieser Fahrzeuge noch auf Deutschlands Straßen rollen, und daß dann vom SVA entschieden wird, ob es eine Möglichkeit gibt, den Wagen auf 07 Nummer zuzulassen. Man sagte mir allerdings direkt, daß man da speziell beim Golf Cabrio wegen der Menge der Fahrzeuge schwarz sieht. Kann mir jemand dazu was sagen? Hat jemand das schon mal versucht bzw. besser noch geschafft? Wird bei dieser KBA Anfrage nur das Modell allgemein bewertet oder vielleicht nur das Baujahr(1981)?
Ich wäre für jede Antwort dankbar.

Gruß
Frank


   
Zitat
(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo Frank!

Prinzipiell sollte eine Zulassung (also eigentlich jedes Fahrzeug mit min. 20 Jahre) möglich sein.
Leider hast Du das "Glück" das Dein SVA diverse "Vergaberichtlinien" hat.
Ich hoffe das Du mit dem(für das 07er Kennzeichen) entsprechenden Ansprechpartner/Fachmann/Fachfrau gesprochen hast!
Nicht das Du an einen "normalen" Mitarbeiter geraten bist, der sich vieleicht einfach unzureichend/nicht mit den Vorschriften/Rechtslage/Verfahrensweisen etc. auskennt.

(Randbemerkung: Das ist KEINE böse Unterstellung gegenüber Mitarbeitern im SVA, diese handeln stets auch nur nach Vorschriften/Anweisungern etc.; Es gibt jedoch Besonderheiten, die es erfordern, das es Mitarbeiter gibt, die sich auf besondere Bereiche spezialiesieren.
Hier in Münster gibt es im SVA tatsächlich eine Fachfrau, die sich nur mit H- und 07er Kennzeichen beschäftigt!)

Zu dem Thema 07er-Zulassung war hier im Forum schon einmal ausführlich diskutiert worden. Schau mal etwas weiter unten nach.

mit freundlichen Grüßen
Oliver


   
AntwortZitat
(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Hallo Frank,
habe auch schon mal bei meinem in diesem Monat immerhin auch 20 gewordenen GLI Cabrio wegen 07er Nummer spekuliert. Da mein weiterer Youngtimer erst 18 ist, habe ich die Sache aber nicht weiter verfolgt. Immerhin waren vom Cabrio GLI laut Zulassungsstatistik 2004 nur noch ca. 2000 in D zugelassen (dagegen vom Pirelli GTI noch immerhin ca.3000). Ich würde daher gegenüber der Zulassungsstelle versuchen mit den (hoffentlich vorhandenen) raren Besonderheiten deines Modells zu argumentieren (Motor, Sondermodell...?).
Viel Erfolg wünscht (auch ein) Frank


   
AntwortZitat
(@manni)
Fortgeschritten
Forumsbeitritt: Vor 20 Jahren
Beiträge: 169
 

hallo,

der mitarbeiter des sva bei frank hat ganz offensichtlich etwas missverstanden bzw durcheinandergeworfen:
es ist durchaus möglich, fahrzeugen eine 07 zu verpassen wenn sie noch KEINE 20 jahre alt sind.
dabei ist dann von grosser bedeutung, wieviele dieser fahrzeuge noch "leben" wenn es sich also um besondere kleinserien handelt, von der nur noch eine handvoll vorhanden sind KANN auf antrag eine 07 vergeben werden!!! (in irgendeiner oldtimer markt war mal ein bericht diesbezüglich) ähnlich verhält es sich mit dem H. auch hier gilt: besonders erhaltungswürdige fahrzeuge aus kleinstserien (g60 rally??, alpina, treser)
KÖNNEN das H erhalten auch wenn sie noch keine 30 jahre alt sind.
für diese beiden anträge muss natürlich der fahrzeugbestand beim KBA abgefragt werden.
für die "normalen" 07 und H jedoch nicht.
leider verfahren viele sva's nicht einheitlich, weil es offensichtlich keine bundeseinheitlichen durchführungsbestimmungen gibt. deshalb "wackelt" die 07 ja wieder.
lt. Deuvet sollen aber alle die, die eine 07 jetzt noch beantragen und bekommen, oder schon haben, sogenannten "bestandsschutz" bekommen.
es laufen ja mal wieder bestrebungen da was zu ändern: herauskristallisiert hat sich die "wahsinnnig tolle idee" das alter für beide kennzeichen auf 25jahre einheitlich festzulegen!!

frank sollte also, am besten mit info material bestückt, noch einmal beim zuständigen einlaufen und sich dort nicht mit "irgendeinem" sachbearbeiter abgeben, sondern gleich mit dem leiter der zulassungstelle (am besten mit dem wissen um bereits in seinem bereich vergebene 07er nummern, welches fahrzeug usw.) vorher kann er sich ja auch mit einem 07er besitzer kurzschliessen und fragen wie und bei wem und mit welchen problemen usw.....

gruss
manni

nachsatz
die beiden o.g. KANN möglichkeiten bzgl. des alters der fahrzeuge sind natürlich auch abhängig vom wissen/wollen des zuständigen amtes, dem TÜV und den nerven des fahrzeugeigners...........


   
AntwortZitat
(@Anonym)
Forumsbeitritt: Vor 1 Sekunde
Beiträge: 0
 

Ich hab versucht mein (ehemaliges) Golf 1 cabrio Bj. 81 (Topzustand) auf meine 07er zuzulassen. Ergebnis: Keine Chance, da der 17CK (heißt er so?) unter der Bezeichnung bis Anfang der 90er gebaut wurde. Also: bei uns im Landkreis keine Chance.


   
AntwortZitat
Teilen: