Hallo liebe Schrauberfreunde,
inzwischen bin ich auch stolzer 07er Kennzeichen Eigentümer geworden.
Bei der freundlichen unterweisung was, wann, wie, usw. mit dem Kennzeichen erlaubt ist und was nicht, kam auch die Frage
nach dem Gebrauch im Ausland. Hier meine ich in erster Linie die Fahrten zu typischen VW-Treffen.
ABER: meine Zulassungsstelle Münster/Westf. sagte klip und klar, daß ich mit Problemen im
(auch EU)- Ausland rechnen müßte, weil DIE das rote 07er Kennzeichen nicht akzeptieren. Weil DIE das auch nicht kennen??!!
Das heist: mögliche Folgen bei einer Straßenkontrolle wäre bestimmt eine sofortige "Stillegung" des Fahrzeugs.
Ganz zu schweigen davon, wenn mal was passiert....
Unser diesjähriger Pfingstausflug läd zu einer Tour ins benachbarte Ausland ein...(Für mich persönlich fällt es leider aus)
Könnte es also für die Teilnehmer am Ausflug mit 07er Nummer ein Problem werden/geben??????
Mich interessieren Eure Informationen, bzw. Eure Erfahrungen im Umgang mit der 07er im Ausland. Gabs Probleme?
Ich fühle mich schlicht verunsichert, im Prinzip habe/hatte ich mir keinerlei Gedanken über mögliche Beschränkungen
zur Benutzung im Ausland gemacht.(dachte, Brüssel hätte auch das geregelt...)
Also, bin für zahlreiche sowie hilfreiche Beiträge dankbar.
Grüsse
Oliver
hallo oliver,
es KANN sein, dass man probs bekommt (muss aber nicht).
es KANN deshalb, weil zb. das rote kennzeichen NICHT der EU norm entspricht: es fehlt z.B. der blaue streifen mit der länderkennung.
(es ist eine rein deutsche erfindung und hat keine EU weite gültigkeit)
mein 07er antrag läuft und ich hatte die gleiche frage bei der antragstellung
da sagte mir das strassenverkehrsamt, dass ich als sinnvollste adresse den ADAC ansprechen soll. die wissen, ob und welche länder da eventuell anders denken. als nächste anlaufstelle für diese fragen ist der deuvet zu nennen. diese beiden institutionen können definitiv auskunft darüber geben, wo probleme entstehen könnten.
grundsätzlich gilt das 07er nur in deutschland. aber die meisten EU länder haben das mittlerweile erkannt und anerkannt. aber 99% auskunft geben die beiden oben genannten.
ich werde diese probleme ebenfalls bekommen, weil ich mit dem 07er nach österreich reisen will, auch dort gibt es interessante veranstaltungen, habe aber die anfragen noch nicht gestartet.
gruss
manni
Hallo,
da ich im Sommer auf ein Treffen nach Schweden will habe ich mich auch gerade darüber informiert. Folgendes habe ich gefunden:
" Das Rote 07-Kennzeichen ist nicht nur in der BRD gültig. Aufgrund Internationaler Abkommen mit verschiedenen Staaten können Kfz mit rotem 07-Kennzeichen auch im Ausland genutzt werden.
Die Voraussetzungen sind:
Demnach gilt das rote 07-Kennzeichen wie jedes andere deutsche Kennzeichen auch in den Vertragsstaaten unter den folgenden Bedingungen:
• Die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein erfolgt seitens der Behörde (Zulassungsstelle) und dies ist im Fahrzeugscheinheft dokumentiert (Amtsstempel).
• Das Kennzeichen darf auch im Ausland nur für die in Deutschland zulässigen Zwecke verwendet werden, also Probefahrten, Überführungsfahrten, Werkstatt- und Einstellfahrten, sowie Fahrten zu und auf Oldtimerveranstaltungen.
• Gegebenenfalls ist nach den allgemeinen Regeln eine Grüne Versicherungskarte mitzuführen.
Das Rote 07-Kennzeichen ist in folgenden Ländern zulässig:
Andorra
Bahrain
Belarus
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Brasilien
Bulgarien
Elfenbeinküste
Dänemark
Estland
Finnland
Frankreich
Georgien
Griechenland
Großbritannien
Guyana
Iran
Irland
Israel
Italien Jugoslawien (neu)
Kasachstan
Kongo
Kroatien
Kuba
Kuwait
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Marokko
Mazedonien
Monaco
Niederlande
Niger
Norwegen
Österreich
Pakistan
Philippinen
Polen Portugal
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Senegal
Seychellen
Simbabwe
Slowakei
Slowenien
Spanien
Südafrika
Tadschikistan
Turkmenistan
Ukraine
Ungarn
Uruguay
Usbekistan
Die Zulassung von Oldtimern mit Rotem 07-Kennzeichen ist in den o.g. Ländern nach Internationalem Recht gültig. Es lässt sich jedoch nicht ausschließen, dass Probleme vor Ort auftreten. Diese beruhen auf Unkenntnis der Rechtslage seitens der Ordnungskräfte in den einzelnen Staaten. Es empfiehlt sich daher ein Info-Blatt des DEUVET in der jeweiligen Landessprache mitzuführen. Dies kann in problematischen Situationen den Ordnungskräften vor Ort zur Klärung vorgelegt werden. Die Infos sind in der Geschäftsstelle des DEUVET erhältlich.
Die Rechtslage schützt auch in diesen Ländern nicht vor Schikanen der dortigen Polizei- und Ordnungskräfte. "
"Der Sommer naht, und damit auch die schönste Zeit, mit dem Oldtimer Rallyeveranstaltungen und Treffen im europäischen Ausland wahrzunehmen. Unsicherheit herrscht darüber, welche Länder die rote 07-Nummer akzeptieren. Der DEUVET weist darauf hin, dass grundsätzlich mit der roten Nummer ins benachbarte Ausland gefahren werden kann. So wurde die 07-Nummer schon früh von Dänemark akzeptiert, auch Polens Botschaft hat bestätigt, dass man dort die Kennzeichen anerkennt. Obwohl Tschechien mitteilte, dass es Anweisung an die Kontrollorgane gegeben habe, rote 07-Nummern zu akzeptieren, werden Oldtimerfahrer in aller Regel immer noch an der Grenze abgewiesen.
Grundsätzlich hat das Bundesverkehrsministerium bestätigt, dass - vorausgesetzt das Fahrzeug ist ordnungsgemäß für Auslandsfahrten versichert - seitens des Ministeriums keine Bedenken bestehen, mit roten 07-Kennzeichen ins Ausland zu fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eintragung der Fahrzeugdaten im roten Fahrzeugschein und insbesondere im roten Fahrzeugscheinheft für jedes Fahrzeug einzeln abgesiegelt (gestempelt) sind.Österreich, Italien, Schweiz und Niederlande erkennen rote Kennzeichen dank bilateraler Absprachen ohnehin problemlos an. Keine Fälle der Ablehnung sind aus Luxemburg, England und Spanien bekannt. Die skandinavischen Länder haben sich der Anerkennung durch Dänemark angeschlossen.Ganz vereinzelt wird von Schwierigkeiten bei Belgien- und Frankreichfahrten berichtet, die aber eher darin begründet sind, dass die Behörden vor Ort die 07Nummer nicht kennen. Hier helfen mehrsprachige Infoblätter weiter, die in der DEUVET-Geschäftsstelle angefordert werden können.
Grundsätzlich gilt:
- Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein.
- Es darf sich nicht um eine Urlaubsfahrt handeln, sondern um eine Teilnahme an einer Oldtimerveranstaltung (Ausschreibung oder Einladung mitführen).
- Die Fahrzeugdaten im roten Schein oder im roten Heft müssen von der Zulassungsstelle abgestempelt sein.
- Die Versicherung muss informiert sein (gegebenenfalls muss das Reiseziel angegeben werden), und der grüne Versicherungsschein sollte vorsorglich an Bord mitgeführt werden.
Info-Blätter (je Sprache ein Blatt DIN A 4) sind beim DEUVET (Berner Straße 75, 60437 Frankfurt) in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch, Griechisch und Niederländisch erhältlich. Bei Bestellungen einen ausreichend frankierten Briefumschlag beilegen."
Das Info Blatt in der jeweiligen Landessprache habe ich beim deuvet per email erfragt und auch schon erhalten. Ging ganz fix.
Ich persönlich war letztes Jahr in Luxemburg hatte damals aber nicht daran gedacht dass es zu Problemen kommen könnte mit 07er, is aber auch nix vorgefallen.
Holger
Hallo Oliver,
es grüsst Dich ein Namensverwandter!
Gerhard Henke